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Pflege & Unterstützung

Der Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad kann formlos bei der gesetzlichen oder privaten Pflegekasse/Krankenkasse gestellt werden. 

Wie läuft die Einstufung ab? 

Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand einer persönlichen Begutachtung im häuslichen Umfeld. Im Fokus steht nicht die Krankheit selbst, sondern das Ausmaß der verbliebenen Selbstständigkeit im Alltag. 

Antragstellung: Der Prozess beginnt mit dem Antrag bei der Pflegekasse. Der Medizinische Dienst wird daraufhin von der Kasse beauftragt. 

Terminvereinbarung: Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes – oft eine Pflegefachkraft oder ein Arzt – meldet sich zur Terminvereinbarung für einen Hausbesuch. In Ausnahmefällen oder Krisensituationen kann die Begutachtung auch per strukturiertem Telefoninterview erfolgen. 

Hausbesuch: Vor Ort findet ein strukturiertes Gespräch und eine Begutachtung statt. Bewertet wird die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen. 

Punktevergabe und Empfehlung: Für jedes Kriterium werden Punkte vergeben. Die Module werden unterschiedlich gewichtet. Das Ergebnis wird in einem Gutachten zusammengefasst und eine Empfehlung für einen Pflegegrad von 1 bis 5 an die Pflegekasse übermittelt. 

Bescheid: Die Pflegekasse prüft das Gutachten und sendet den offiziellen Pflegebescheid mit Pflegegrad und Leistungsbeginn. 

Bewertete Lebensbereiche: 

  • Mobilität (z. B. Fortbewegung innerhalb der Wohnung, Treppensteigen) 
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (z. B. Verstehen und Orientierung) 
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (z. B. nächtliche Unruhe, Abwehr von Hilfen) 
  • Selbstversorgung (z. B. Körperpflege, Anziehen, Essen und Trinken) 
  • Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen (z. B. Medikamenteneinnahme, Wundversorgung) 
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (z. B. Tagesablauf planen, Kontakte pflegen) 

Für eine optimale Vorbereitung empfiehlt es sich, im Vorfeld ein Pflegeoder Gedächtnistagebuch zu führen und relevante medizinische Dokumente (Arztbriefe, Medikamentenplan) bereitzulegen. Detaillierte Kriterien und Tipps zur Vorbereitung finden Sie auf den Informationsseiten der Verbraucherzentrale 

Pflegeleistungen umfassen Unterstützungsangebote der Pflegeversicherung, die je nach Pflegegrad gewährt werden. Sie gliedern sich in ambulante Pflege zuhause, teilstationäre Pflege (Tages-/Nachtpflege) und vollstationäre Pflege im Heim. 

  • Pflegegeld: finanzielle Unterstützung für die häusliche Pflege durch Angehörige oder Bekannte (ab Pflegegrad 2, gestaffelt von monatlich 347 Euro bis 990 Euro). 
  • Pflegesachleistungen: Kostenübernahme für einen ambulanten Pflegedienst. 
  • Entlastungsbetrag: monatlich 131 Euro ab Pflegegrad 1; zweckgebunden für Betreuungs- oder Entlastungsangebote wie Alltagsbegleiter oder Haushaltshilfen. 
  • Kurzzeit- und Verhinderungspflege: gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro, flexibel nutzbar, wenn die Pflegeperson z. B. durch Urlaub oder Krankheit ausfällt. 
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 40 Euro monatlich. 
  • Technische Hilfen wie Pflegebett oder Hausnotruf: zuzahlungsbefreit oder mit geringem Eigenanteil. 
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Zuschüsse von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme, z. B. für barrierefreie Dusche oder Treppenlift.

Weitere Zuschüsse

Für kurzfristige Übergangspflege bei Ausfall einer pflegenden Person oder nach Entlassung aus dem Krankenhaus: Krisenpflegedienst des BRK Erding, Tel. 08122 97 62 82; E-Mail: pflegekrisendienst@kverding.brk.de 

Für ein Pflegebett, Mittagessen oder Unterstützung für behinderte bzw. pflegebedürftige Angehörige: Nachbarschaftshilfe Forstern. 

Einsatzleiterinnen

Alltagsbegleiter im Landkreis Erding

Weiterführende Pflegeinformationen

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

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Mittwoch

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