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Neu in Forstern

Liebe Neubürgerinnen und Neubürger, wir möchten Sie in Forstern herzlich willkommen heißen.

Nachfolgend finden Sie eine Starthilfe, damit Sie sich schnell an Ihrem neuen Wohnort und unserer Gemeinde zurechtfinden.

i. Wenn Sie eine Wohnung beziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anzumelden. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb Ihrer Gemeinde oder Stadt.

ii. Für die Bearbeitung sind folgende Unterlagen notwendig:

  1. Wohnungsgeberbestätigung hier runterladen Verlinkung

  2. Ausweis/Pass (im Original)


iii. Bitte beachten Sie, dass eine An-/Ummeldung erst ab dem tatsächlichen Einzugstermin erfolgen kann (keine Vordatierung möglich).

iv. Bitte bringen Sie alle Ihre Ausweisdokumente mit, damit die neue Anschrift eingetragen werden kann.

v. Für Anmeldungen aus dem Ausland wird zusätzlich benötigt:

         Geburtsurkunde/Heiratsurkunde (im Original)

vi. Hervorgehoben: Für die An- /Ummeldung ist ein persönlicher Termin erforderlich. Diesen können sie hier vereinbaren:

Online-Terminvergabe

i. Zuständig für die Müllbeseitigung ist der Landkreis Erding, Landratsamt Erding

ii. Verlinkung Landratsamt: https://www.landkreis-erding.de/abfallwirtschaft/

iii. Abfallfibel: Abfallfibel – Landkreis Erding | Offizielle Homepage Landkreis Erding

iv. Abfallkalender: Abfuhrkalender (interaktiv) | Offizielle Homepage Landkreis Erding

i. Nach der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer ist das Halten eines über vier Monate alten Hundes unverzüglich der Gemeinde zu melden. Zur Kennzeichnung eines jeden gemeldeten Hundes gibt die Gemeinde eine Hundesteuermarke aus. Der steuerpflichtige Hundehalter muss den Hund unverzüglich bei der Gemeinde abmelden, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, wenn der Hund abhandengekommen oder verendet ist, oder wenn der Halter aus dem Gemeindebereich verzieht.

ii. Hunde an die Leine!
Die Gemeinde Forstern weist alle Hundehalter darauf hin, dass die Bestimmungen der Hundehaltungsverordnung einzuhalten sind. Insbesondere beachten Sie bitte, dass Hunde den Friedhof nicht betreten dürfen. Im gesamten Gemeindegebiet sind Hunde
grundsätzlich an der Leine zu führen. Jeder Hundebesitzer ist für seinen Hund haftbar!

Nutzung der Hundetoiletten in Forstern
Wir bitten die Hundebesitzer, den Hundekot ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Hunde-toiletten zu entsorgen, da die
Verunreinigungen durch Hundekot auf den Straßen, den öffentlichen Grünflächen und selbst auf Kinderspielplätzen immer mehr zunehmen. Die Verunreinigungen stellen nicht nur einen Verstoß gegen die öffentliche Sauberkeit dar, sie sind auch eine nicht zu unterschätzende Infektionsquelle mit der Folge hygienischer Gefahren. Vor allem Kinder sind durch Bakterien, Viren und Würmer gefährdet.

Meiden Sie daher beim Spaziergang mit Ihrem Vierbeiner insbesondere das Umfeld von Kinderspielplätzen und Schulanlagen, also solche Bereiche, in denen sich häufig Kinder aufhalten. Die Hundebesitzer sind verpflichtet, den Schmutz der Tiere selbst in geeigneter Weise zu beseitigen. Es geht nicht an, dass beispielsweise Sportplätze, das Freizeitgelände, Wege usw. regelrecht als „Hundeklo“ benutzt werden. Die Gemeinde Forstern appelliert daher an das Pflicht- und Umweltbewusstsein der Hundehalter.
Bitte entnehmen Sie nur die Menge Hundekotbeutel für Ihre aktuelle Gassi-Runde und entsorgen Sie diese über die aufgestellten Hundetoiletten oder Ihren Restmüll!

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

09:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: